Satzung

01.    Rechtsform
Der Verein führt den Namen Chemnitzer Schützenverein “Schützenhof e.V.” Sitz Chemnitz, Robert Blum Straße 17, 09116 Chemnitz.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Chemnitzer Schützenverein “Schützenhof e.V.” ist ein Zusammenschluß von Freunden des Schießsportes.
Er hat die Rechtsform eines “eingetragenen Vereines”.
Für ihn gelten die Sportdisziplinen des BDS.

02.    Zweck
Der Chemnitzer Schützenverein “Schützenhof e.V.” pflegt den Schießsport, sowie Tradition und Brauchtum des Schützenwesens.
Zu diesem Zweck bildet er seine Mitglieder im Schießen aus und unterstützt fachlich die Vorbereitung und Durchführung der Schießveranstaltungen.
Besonderes Augenmerk des Vereines ist auf die Durchsetzung des ordnungsgemäßen Umganges der Mitglieder mit Waffen und Munition sowie auf eine entsprechende sicherheitstechnische Ausbildung gelegt.
Er führt vereinsinterne und überregionale schießsportliche Wettbewerbe nach den Regeln des BDS,  sowie anderer Verbände durch.
Die Pflege des Brauchtums nimmt einen großen Stellenwert ein.

03.    Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

04.    Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person ab dem 16 Lebensjahr mit Zustimmung der Eltern werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet wird.
Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluß, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ist einzuhalten.  
Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es länger als 2 Monate mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Rückstand ist.
Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

05.    Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan des Chemnitzer Schützenvereins “Schützenhof e.V,” Sitz Chemnitz.
Sie wählt den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sie ermächtigt den Vorstand zur Bildung und zur Verfügung über die Eigenmittel und regelt deren Verwaltung.

06.    Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Kassenwart.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Dieser kann Vollmacht erteilen.
Er führt die Geschäfte des Chemnitzer Schützenvereins “Schützenhof e. V.” Sitz Chemnitz im Rahmen der Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstzende leitet die Mitgliederversammlung, soweit diese nicht Wahlen durchführt. Bei Wahlen führt das älteste Mitglied den Vorsitz.

07.    Schießsportbeauftragte (Referenten)
Der Schützenverein hat je einen Schießsportbeauftragten für Kurz- und Langwaffen. Die Schießsportbeauftragten sind für die Vorbereitung und Durchführung des Schießens im Chemnitzer Schützenverein “Schützenhof e.V.” Sitz Chemnitz verantwortlich.

08.    Versicherung
Die Mitglieder des Chemnitzer Schützenvereins “Schützenhof e.V.” sind gegen Schäden, die aus dem Gebrauch von Schußwaffen und Munition entstehen, versichert.

09.    Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
– den schießsportlichen Anweisungen des Schießsportbeauftragten Folge zu  leisten
– einen geordneten Schießbetrieb zu unterstützen
– nur mit gesetzlich zugelassenen Waffen zu schießen
– eigene Waffen und Munition sicher zu verwahren und sie gegen Mißbrauch  und Wegnahme zu schützen
– Waffen nur in nichtschußbereitem Zustand (nicht zugriffsbereitem Zustand) zu transportieren.